Sehr geehrte Mandantinnen, sehr geehrte Mandanten,
wir möchten Sie darüber informieren, dass auf Grund einer Gesetzesänderung nun sämtliche juristische Personen des Privatrechts (u. a. GmbH, AG) sowie eingetragene Personengesell-schaften (u.a. KG, OHG, GmbH & Co. KG) zur Eintragung ihrer Wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister verpflichtet sind. Diese Angaben müssen nun auch fortlaufend aktuell gehalten werden.
Der Gesetzgeber hat hierzu für die unterschiedlichen Gesellschaftsformen bestimmte Umset-zungsfristen zur Eintragung in das Transparenzregister vorgegeben:
1. Für eine AG, SE und Kommanditgesellschaft auf Aktien bis zum 31. März 2022,
2. sofern es sich um eine GmbH oder Partnerschaftsgesellschaft handelt bis zum 30. Juni 2022,
3. in allen anderen Fällen (OHG, KG) bis spätestens zum 31. Dezember 2022.
Falls Sie dies wünschen bieten wir Ihnen gerne an, die Eintragung gegen eine Servicepauschale für Sie zu übernehmen sowie eine jährliche Aktualisierung vorzunehmen.
Bei Interesse wenden Sie sich gerne an Frau Karolina Zawada
Kontaktdaten:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel.: +49 (0) 6132 422 950